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Monatliche Gebühren, gültig ab dem Kitajahr 2021/22

12.08.2023
  • BS Longform

Hintergrund

Für unser betreuungsintensives, bilinguales Konzept im Kindergarten erhalten wir als Träger keine zusätzliche staatliche Förderung. Dieses Konzept umfasst insbesondere englischsprachige Erzieher und Mitarbeiter, welche zusätzlich zum gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel in den Kitagruppen tätig sind, Weiterbildungen im Bereich bilinguale Erziehung, individuelle Förderung der Kinder und gezielte Vorbereitungen auf die Schule mit eigenen Kursen und Aktivitäten.

Da Eltern sich gezielt aufgrund des bilingualen Konzeptes für Phorms entscheiden und besonders den erhöhten Betreuungsschlüssel unterstützen möchten, wurde im April 2021 der ,,Förderverein der Phorms-Kindertagesstätten Berlin e.V.“ gegründet. Der Förderverein verfolgt ausschließlich den Zweck, die nötigen finanziellen Mittel für das besondere Konzept in unseren Kitas bereit zu stellen. Die Fördermitglieder sichern das bilinguale Konzept in unseren Berliner Kitas somit nachhaltig, ein Beitritt für Eltern ist gleichwohl freiwillig.

Damit möglichst viele Kinder Zugang zu unseren Bildungsangeboten erhalten und alle Eltern die Möglichkeit haben dem Förderverein beizutreten, ist der monatliche Förderbeitrag einkunftsabhängig. Mit dem Beitragsrechner können interessierte Eltern ihren individuellen monatlichen Förderbeitrag berechnen. Bitte tragen Sie als Bemessungsgrundlage Ihre Jahresbrutto-Einkünfte vom vorletzten Jahr ein. Als Jahresbrutto-Einkünfte gelten die Summen der „positiven Einkünfte“ beider Sorgeberechtigter. Ein Ausgleich mit „negativen Einkünften“ (z.B. bei Verlusten aus Vermietung und Verpachtung) ist nicht möglich. Als Nachweis dient ein Einkommenssteuerbescheid für das jeweils vorletzte Jahr oder – wenn dieser noch nicht vorliegt – ein anderer vorläufiger Nachweis (z.B. die Lohnsteuerbescheinigung). Sofern Eltern in die höchste Einkünftekategorie fallen, entfällt die Pflicht zur Vorlage von Einkommensnachweisen.

 

Beispielhafte Referenzpunkte für den Förderbeitrag sind:

 

Jahresbrutto-Einkünfte

monatlicher Förderbeitrag

bis 20.000 €

135 €

50.000 €

212 €

75.000 €

246 €

100.000 €

275 €

über 130.000 €

349 € (Höchstsatz)

 

Der Förderbeitrag ist ein Jahresbeitrag in zwölf monatlichen Raten, die erstmalig zum Kitajahresbeginn am 1. August eines Jahres anfallen.

 

Aufnahmegebühr

Für Kindergarten und Reception gibt es keine Aufnahmegebühr. Erst beim Übergang in die Grundschule erheben wir eine Verwaltungsgebühr.
 

Geschwisterrabatt

Für das älteste Kind ist der volle monatliche Förderbeitrag zu zahlen. Das zweitälteste Kind erhält einen Rabatt in Höhe von 25%, das drittälteste Kind in Höhe von 50%, das viertälteste und alle weiteren Kinder erhalten eine Reduktion des Förderbeitrages um 75%. Voraussetzung für die Gewährung der Ermäßigung ist der gleichzeitige Besuch aller maßgeblichen Geschwisterkinder einer Phorms Einrichtung in Berlin.

 

Kita-Gutschein

Unser Träger, die Phorms Berlin gGmbH, erhält als Träger der freien Jugendhilfe für die Kinderbetreuung vom Berliner Senat eine Förderung. Daher müssen die Sorgeberechtigten bei dem für sie zuständigen Bezirksamt einen sog. „Gutschein für die Tagesbetreuung“, kurz „Kita-Gutschein“, beantragen.

Der Kita-Gutschein ist für alle Berliner Kinder, unabhängig ihres Alters, kostenfrei. Familien, die in Brandenburg wohnen, müssen sich weiterhin an den Kosten der Kinderbetreuung beteiligen. Ansprechpartner für die Berechnung der Kosten und weiteren Informationen hierzu ist die zuständige Brandenburger Gemeinde.

Aufgrund unserer Vereinbarung mit dem Senat dürfen wir nur Kinder betreuen, die einen Kita-Gutschein vorweisen können. Voraussetzung für den Kita-Gutschein ist, dass Eltern und Kind eine Berliner/Brandenburger Meldeadresse als Hauptwohnsitz haben oder – wenn Berlin/Brandenburg der Nebenwohnsitz ist – der wesentliche Aufenthalt (z.B. arbeitsbedingt) in Berlin liegt.

 

Weitere Informationen zur Beantragung eines Kita-Gutscheins erhalten Sie bei unserem Admissions-Team.

Hier können Sie sich online für den Kita-Gutschein einschreiben oder mehr Informationen herunterladen: Berlin.de

 

Verpflegung

Da wir eine gesunde, ganztägige Vollwerternährung inkl. Frühstück, Mittagessen, Nachmittagssnack und Getränken für den ganzen Tag anbieten, ist der Verpflegungsbeitrag erhöht. Das Essensgeld beträgt monatlich 70 Euro. Diese 70 Euro setzen sich zusammen aus 23 Euro gemäß der Kostenfestsetzung für den Kita-Gutschein sowie 47 Euro zusätzlichem Phorms Essensgeld. Für Kinder mit Brandenburger Wohnsitz erheben wir ein Essensgeld in Höhe von 47 Euro; das Essensgeld laut Brandenburger Kita-Gutschein weicht von den 23 Euro ab und ist auch bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

 

Steuerliche Absetzbarkeit

Die monatlichen Förderbeiträge an den Förderverein sind ggf. als Betreuungsaufwendungen i.H.v. zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 Euro je Kind, im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10 Abs.1 Nr. 5 EStG Sonderausgaben). Davon ausgenommen sind Aufwendungen für Unterricht, die Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt.

Für diese Informationen übernehmen Phorms und der Förderverein keine Gewähr. Bitte besprechen Sie alle Fragen dazu direkt mit Ihrem Steuerberater.